Membership Geschäftsbedingungen und Konditionen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Coworking, die deltaworkspace gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt.

(2) Das Angebot von deltaworkspace richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder Partnerschaft mit Rechtsfähigkeit, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihre gewerbliche oder unabhängige berufliche Tätigkeit ausübt.

(3) Dieses Vertragsverhältnis gilt persönlich für den Vertragspartner und kann nicht übertragen werden. Eine Abtretung der Rechte oder sonstige Verfügung über die Rechte des Kunden aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Insbesondere ist dem Kunden untersagt, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsmedium oder sonstige Zugangsberechtigungen zu verleihen oder Dritten zur Benutzung zu überlassen. Eine Untervermietung ist untersagt.

(4) Zwischen den Parteien besteht kein Miet- oder Pachtverhältnis


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Das Angebot von deltaworkspace umfasst die zeitlich befristete entgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Büroräumen und Arbeitsplätzen, einschließlich Internetnutzung (WLAN), zeitlich befristete Nutzung des Besprechungsraums, Schließfächer im Rahmen der angebotenen Arbeitsplatztarife und der damit verbundenen Dienstleistungen und Büroinfrastruktur sowie die Durchführung von Workshops und Veranstaltungen. Die Räumlichkeiten werden nicht zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt. Geschäftsadressen gehören auch zu den angebotenen Dienstleistungen des deltaworkspace.

(2) Die Arbeitsplätze sind mit Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang ausgestattet.

(3) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei flexiblen Arbeitsplatztarifen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen gegeben werden.
Die Tarife, Leistungsangebote, Preise und Konditionen finden Sie in der jeweils gültigen Preis- und Leistungsliste auf www.deltaworkspace.com
Die angebotenen Leistungen und Preise können jederzeit vom Anbieter angepasst werden. Ein gebuchter Tag gilt grundsätzlich als vollständig genutzt sobald der Kunde am jeweiligen Kalendertag eingecheckt ist, sofern der gebuchte Tarif (bspw. Flex-Desk, Membership) keine hiervon abweichenden Regelungen vorsieht. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Reststunden dieses Kalendertages.

(4) Mit der Buchung der deltaworkspace Büroadresse (virtuelles Büro) ist der Kunde berechtigt, die angegebene Adresse während der Vertragslaufzeit als Geschäftsadresse zu nutzen. Die korrekte Adresse lautet: deltaworkspace, CC / CO: ihre Firma, An der Eiche 5, 50678 Köln. Der Kunde darf Pakete an die deltaworkspace Adresse nur nach Absprache mit deltaworkspace liefern lassen.

(5) Bei der Buchung einer Büroadresse (virtuelles Büro) erfolgt keine Benachrichtigung über den Posteingang. Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlich anderer Vereinbarung für die wöchentliche Abholung seiner Post Sorge zu tragen.

(6) Die Geschäftsräume von deltaworkspace sind nicht klimatisiert oder mechanisch belüftet. Im Sommer kann sich die Raumtemperatur daher in den Geschäftsräumen auf über 26 Grad Celsius hinaus aufwärmen. Eine solche mögliche Aufheizung ist dem Kunden bekannt und stellt keinen Mangel der Geschäftsräume oder Arbeitsplatze dar. deltaworkspace schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie und/oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

(7) Ausschließliche Raumüberlassung und/oder Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

(8) Bereitstellung von technischer Ausrüstung:

• deltaworkspace stellt dem Kunden technische Geräte (z. B. Fernseher, Drucker, Scanner) sowie andere Möbelstücke in unbeschädigtem Zustand zur Verfügung. Die Funktion von Geräten und Möbeln wird regelmäßig überprüft.

• Die technische Ausstattung und andere Möbelstücke sind mit Vorsicht zu behandeln. Technische Änderungen an Arbeitsplätzen im deltaworkspace durch den Kunden sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Jeder Missbrauch ist verboten.

• Die Verwendung technischer Geräte ist nur innerhalb des deltaworkspace gestattet.

• Der Kunde hat deltaworkspace Schäden am Gerät zu erstatten und unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Verwendungszweck

(1) Der Kunde darf die Arbeitsplätze und Räume nur für das angegebene Geschäft und den angegebenen Zweck nutzen. Jede Änderung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von deltaworkspace. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt deltaworkspace zur fristlosen Kündigung.

(2) Wenn der Kunde ohne schriftliche Zustimmung von deltaworkspace Tätigkeiten ausübt, die dem Vorsteuerabzug bei ihm ausschließen, so haftet der Kunde für Schäden, die deltaworkspace dadurch entstehen, dass der Kunde zur Rückzahlung / Rückverrechnung der Vorsteuer oder sonstiger Kosten verpflichtet wird.

(3) Das deltaworkspace ist nicht dafür verantwortlich, dass die für das Unternehmen des Kunden erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt werden können. Wird die für das Geschäft erforderliche behördliche Genehmigung verweigert oder widerrufen, weil der Standort oder Zustand der Räume für das Geschäft nicht geeignet ist oder weil ihnen Bedingungen auferlegt wurden, ist deltaworkspace nicht verpflichtet, die Immobilie in einen Zustand zu versetzen, der für eine vollständige Konzession geeignet ist. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts ist keine der Parteien berechtigt, Ansprüche jeglicher Art gegen die andere Partei geltend zu machen.

(4) Der Kunde muss behördliche und technische Bedingungen erfüllen, einschließlich zukünftiger Bedingungen (z.B. strengere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften; Nutzungsänderung), die allein den Betrieb des Kunden betreffen, hat der Kunde auf eigene Kosten zu erfüllen und deltaworkspace von Auflagen, die gegen ihn ergehen sollten freizustellen. Sollten solche Bedingungen nicht erfüllt sein, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung oder Verweigerung der Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf deltaworkspace.

(5) Bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit hat der Kunde die für ihn geltenden einschlägigen Umweltschutzbestimmungen einzuhalten. Die Ausübung der Geschäftstätigkeit darf keine anderen Kunden behindern, Schaden zufügen oder unverhältnismäßige Störungen verursachen.

(6) Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit des Kunden (einschließlich Sondermüll und Abfälle aus Renovierungen) dürfen nicht in den von deltaworkspace bereitgestellten Mülleimern für allgemeine Abfälle entsorgt werden, sondern sind vom Kunden selbst auf eigene Kosten zu entsorgen. Andere Abfälle sind vor der Entsorgung zu trennen.


§ 4 Nutzung der Arbeitsplätze und Geschäftsadresse / Unzulässiges Verhalten

(1) Der Zugang zum deltaworkspace ist für Nutzer aller flexiblen Tarife nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Für Nutzer mit einem festen Arbeitsplatz, die auch einen Schlüssel dazu gebucht haben, ist der Zugang 24/7 möglich. Es ist allen Nutzern untersagt außerhalb der Öffnungszeiten Dritte mit in die Räume von deltaworkspace zu nehmen. Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt delta.workspace den Service mit sofortiger Wirkung einzustellen und damit den Zugang zu verweigern bis der Rückstand ausgeglichen ist.

(2) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

(3) Die Nutzung des Angebots des deltaworkspace für gesetzeswidrige Zwecke ist unzulässig. Insbesondere dürfen die Geschäftsräume, die Adresse und die Datenleitung nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden oder die eine Straftat darstellen oder eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Dazu gehören insbesondere auch die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden von deltaworkspace führen, hat der Kunde deltaworkspace diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kunden im Falle sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Hauses zu verweisen.

(5) Dem Kunden ist untersagt Geschäftstätigkeiten auszuüben, die im Wettbewerb zur Geschäftstätigkeit von deltaworkspace stehen.

(6) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

(7) Der Kunde hat Rücksicht auf andere Kunden zu nehmen. Insbesondere störender Lärm und Geruch sind zu vermeiden.

(8) Das Rauchen und Dampfen ist im gesamten Coworking Space untersagt.

(9) deltaworkspace stellt dem Kunden technische Geräte und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Mit den technischen Geräten und mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.

(10) Die Nutzung der Räume ist auf den vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, die Räume sorgfältig zu reinigen und ordnungsgemäß zu lüften.

(12) Während der Heizperiode muss der Kunde Türen und Fenster, einschließlich der von nicht beheizten Räumen, fest geschlossen halten. Notwendige Belüftung darf nicht dazu führen, dass die Räume kalt werden.

(13) Fluchtwege innerhalb und außerhalb der genutzten Räume sind nach den feuerpolizeilichen Bestimmungen grundsätzlich freizuhalten.

(13) Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerpolizei, sind zu beachten. Offenes Licht und Rauchen sind in der gesamten Fläche nicht gestattet. Das Aufbewahren von leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffen wie Benzin, Öl usw. ist ausdrücklich untersagt.

(14) Bei Sturm, Regen oder Schnee sind Fenster geschlossen zu halten. Grundsätzlich gilt dies auch für die Zeiten nach Büro- und Geschäftsschluss. Die Türen und sämtliche Fenster sind nach Verlassen der Fläche durch den Kunden zu schließen.

(15) Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen vornehmen. Bei Zuwiderhandlung kann deltaworkspace die baulichen Veränderungen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

(15) Einbauten und Installationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von deltaworkspace vorgenommen werden. Erteilt deltaworkspace eine solche Einwilligung, so ist der Kunde für die Einholung etwaiger bauaufsichtsrechtlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.

(16) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten Baumaßnahmen, Renovierungen und Ein-/Umbauten entstehen.

(17) Für Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, die der Kunde vornimmt oder vornehmen lässt, trägt er die Kosten. Für Schäden, die durch die durchgeführten Arbeiten entstehen, haftet der Kunde.

(18) deltaworkspace ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen im Coworking Space unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall immer zugänglich zu halten und bei Bedarf unverzüglich zu räumen. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für zusätzliche Kosten, die deltaworkspace dadurch entstehen (Wiederbeschaffungskosten, Schadensersatz wegen Verspätung). Der Kunde darf keine Gebäudeteile betreten, in denen Arbeiten ausgeführt werden.
Der Kunde muss Maßnahmen tolerieren, die zur Instandhaltung und Renovierung der Räumlichkeiten oder des Gebäudes sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Räumlichkeiten, des Arbeitsplatzes oder anderer Gebäudeteile erforderlich sind.
Soweit der Kunde entsprechende Maßnahmen zu tolerieren hat, kann er weder den Nutzungspreis senken noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder Schadensersatz verlangen.

(19) Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen o.ä. im deltaworkspace anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen.

(20) Dem Kunden ist nach Vertragsende jeglicher Gebrauch der Geschäftsadresse untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, so ist er in der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung so lange zum Schadensersatz verpflichtet, bis die Inanspruchnahme der Geschäftsadresse sowie etwaiger Bestandteile endet. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

(21) deltaworkspace behält sich vor, den Coworking Space für interne Zwecke komplett zu belegen und für Veranstaltungen anderer Art zu benutzen.


§ 5 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Zugang zum deltaworkspace

• Das deltaworkspace ist montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Geschlossen ist das deltaworkspace an allen gesetzlichen Feiertagen.

• Dem Kunden wird der Zugang zu deltaworkspace gemäß den Bedingungen der ausgewählten Mitgliedschaft und des Vertrags gewährt. Der Zugang ist je nach gewähltem Vertrag auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich.

• Jeder Kunde hat das Recht, während der Öffnungszeiten von deltaworkspace Besucher zu empfangen. Besucher sind deltaworkspace grundsätzlich vor deren Besuch zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, fremden Personen, die nicht Mitglied von deltaworkspace sind, keinen Zugang zum Gebäude und den Räumlichkeiten zu gewähren oder den Zugang nur nach vorheriger Absprache mit deltaworkspace zu gewähren.

• Die Nutzung von Arbeitsbereichen und Büros ist ohne gültiges Ticket oder vertragliche Grundlage verboten.

• Kunden ist es untersagt, Räume zu betreten, zu denen nur autorisiertes deltaworkspace Personal Zugang hat.

• Die Räumlichkeiten vom deltaworkspace verfügen über Router für die Bereitstellung des Internetzugangs über WLAN. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Router in den von ihm genutzten Räumen installiert werden, um die Versorgung zu optimieren. Ansprüche auf Preisnachlass sind ausgeschlossen.

• Der Kunde ist für die von ihm, in deltaworkspace Räum, mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich

(2) Zugangssystem

• deltaworkspace stellt dem Kunden für den Zugang zum Coworking Space einen „Smartphone-Schlüssel“ als Zugangsmedium, der in der zugehörigen App verwendet werden kann, zur Verfügung.

• Das Zugangsmedium berechtigt den Kunden, deltaworkspace während der offiziellen Geschäftszeiten zu nutzen. Der Zugang zu deltaworkspace kann verweigert werden, wenn die Zugangsmedium nicht vorgelegt wird oder seine Gültigkeit verloren hat.

• Der Kunde verpflichtet sich, das deltaworkspace - Zugangsmedium sicher aufzubewahren. Der Kunde hat deltaworkspace unverzüglich über den Verlust zu informieren. Kunden ist es strengstens untersagt, Kopien ihrer eigenen Zugangsmedien (Schlüsselkarten / Transponder / Schlüssel / Smartphone Schlüssel) anzufertigen oder diese zu beschaffen.

• Nach Vertragsende muss das Mitglied alle Zugangsmedien zurückgeben bzw. löschen.

• Das Zugangsmedium ist nicht übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich daher, das deltaworkspace Zugangsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 €. Darüber hinaus behält sich deltaworkspace das Recht vor, einen weiteren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, der die Höhe der Vertragsstrafe übersteigen kann.

• Sofern der Zugang mittels Smartphone-Schlüssel dem Kunden nicht möglich ist kann ein Transponder als Zugangsmedium ausgehändigt werden. Hierfür wird eine Kaution fällig, wenn der Transponder ausgestellt wird. Die Kaution ist bei Erhalt des Transponders vor Ort in bar an deltaworkspace zu zahlen.


§ 6 Vertragsschluss

(1) Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit deltaworkspace entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, über das Online – Buchungsverfahren auf der Website www.deltaworkspace.com oder vor Ort. Beim Online Buchungsverfahren kann der Antrag jedoch nur übermittelt werden, wenn der Nutzer die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Buchung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Ggf. entstehende Kosten und/oder Schäden für ein Versäumnis trägt der Kunde.

(3) Ein Vertrag zwischen dem Kunden und deltaworkspace kommt nach der Buchung zustande und die Buchung wird dem Kunden per Post oder per E-Mail bestätigt.

(4) Der Kunde darf seine Geschäftstätigkeit in Zusammenhang mit den Leistungen von deltaworkspace nur unter der im Vertrag angegebenen Firma ausüben. Eine Ausübung unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen ist - auch wenn die ausübenden Personen identisch sind - nicht gestattet.

(5) deltaworkspace ist berechtigt die Identität des Kunden, insbesondere bei seinem ersten Besuch in den Geschäftsräumen des deltaworkspace, durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen und eine Kopie des Ausweisdokuments zu erstellen.


§ 7 Tarife und Zahlungsmodalitäten / Kaution

(1) Alle Preise von deltaworkspace sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise auf www.deltaworkspace.com.

(2) Die Bezahlung der Rechnung kann durch folgende Zahlungsmittel erfolgen: Lastschriftverfahren, Kreditkarten (MasterCard, American Express, VISA), PayPal oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto von deltaworkspace. Alternativ ist auch die Begleichung der Rechnung in den Geschäftsräumen von deltaworkspace per EC- Kartenzahlung möglich. Barzahlungen sind nicht möglich.

(3) Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsabschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Bei Nichtzahlung nach dem Monatsersten kommt der Kunde unverzüglich in Verzug. In diesem Fall hat er deltaworkspace Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(4) Es besteht die Möglichkeit, im deltaworkspace Konferenzräume anzumieten. Die Buchung ist verbindlich. Bei Stornierung der Buchung fallen für externe Buchungen bis 48 Stunden vor der Buchungsdatum 50% der Raumkosten, danach 100% der Raumkosten als Stornierungsgebühr an. Kunden gewährt deltaworkspace eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Buchungsdatum. Für Stornierungen nach diesem Zeitraum fallen 50 % der Raumkosten als Stornierungsgebühr an.

(5) deltaworkspace ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen und sonstige Schreiben per E-Mail zu übermitteln.

(6) Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von deltaworkspace nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Verzugszinsen sind in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes vom Kunden zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.

(7) Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15 EUR pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(8) Für die Zurverfügungsstellung eines Transponders zum Coworking Space wird eine Kaution in Höhe von 50€ pro Transponder erhoben. Für die Anmietung eines Schließfachs oder abschließbaren Büroschranks/ Rollcontainers liegt die Kaution bei je 10€ für das zugehörige Schloss. Die Kaution ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

(9) deltaworkspace ist berechtigt, die Gebühren, insbesondere für die Miete, jederzeit und ohne Begründung anzupassen. Kunden werden darüber rechtzeitig schriftlich von deltaworkspace informiert. Preisanpassungen bestehender Tarife werden zwei Monate nach Eingang der Mitteilung beim Kunden wirksam. Die Preisanpassung berechtigt den Kunden zu einem besonderen Kündigungsrecht. Möchte der Kunde von diesem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch machen, so hat er dies innerhalb eines Monats nach Eingang der Preisanpassung mit schriftlicher Mitteilung an deltaworkspace mitzuteilen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam. Änderungen der Mehrwertsteuer, die zu Änderungen der Gebühren führen, gelten nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Klausel.

(10) Servicekosten für zusätzliche Services stellt deltaworkspace dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung.


§ 8 Vertragsdauer / Kündigung

(1) Die Nutzung von deltaworkspace durch den Kunden ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Zeitlich begrenzte Nutzungs- / Vertragsverhältnisse können durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und deltaworkspace verlängert werden. Wenn es keine Verlängerung gibt, endet die Nutzungsbeziehung zum vereinbarten Zeitpunkt.
Im Übrigen kann das Vertragsverhältnis monatlich zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung kann ausschließlich über das deltaworkspace System erfolgen.

(2) deltaworkspace haftet nicht dafür, dass das vorherige Mitglied die Räume rechtzeitig freimacht oder für deren rechtzeitige Fertigstellung, sofern ihn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Findet aus solchen Gründen eine Verzögerung über den vereinbarten Termin hinaus statt, beginnt das Nutzungsverhältnis am Tage der tatsächlichen Übergabe. Verzögert sich der Beginn der Nutzungsgewährung um mehr als drei Tage, so wird deltaworkspace dies dem Kunden umgehend anzeigen. In diesem Falle hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen.

(3) Setzt der Kunde den Gebrauch der Räumlichkeiten nach Ablauf der Nutzungszeit fort, so gilt das Vertragsverhältnis entgegen § 545 BGB nicht als verlängert.

(4) Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

(5) Von § 15 unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, das Vertragsverhältnis außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein weiteres Festhalten an dem Vertragsverhältnis nicht zumutbar ist.

(6) deltaworkspace steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann zu, wenn sich der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug befindet oder der Kunde ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Kunde haftet für das Verschulden seiner Besucher und/oder Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.

(7) Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch deltaworkspace, der ein schuldhaftes Verhalten des Kunden vorausgegangen ist, haftet der Kunde deltaworkspace für den damit verbundenen Schaden (z.B. entgangene Nutzungsentgelte). Dies gilt auch, wenn der Kunde, die Räumlichkeiten nicht rechtzeitig räumt.

(8) Verträge können von deltaworkspace ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Als Gründe für eine fristlose, außerordentliche Kündigung kommen in Betracht:

• Mindestens zweimal zweiwöchiger Verzug mit Zahlungen, die nicht rechtzeitige Zahlung einer vereinbarten Sicherheitsleistung

• erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung und/oder diese AGB

• die Nutzung der Geschäftsräume und sonstigen Leistungen zu strafordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken

• die Nutzung der Räume für private Zwecke

• die Überlassung des Arbeitsplatzes oder der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsmedium an Dritte

• bei Untervermietung

• die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren

• die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.

(9) deltaworkspace ist im Fall einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Kunden den Zutritt zum Coworking Space zu untersagen. Die gesetzlichen Regelungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

(10) deltaworkspace ist im Falle einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung berechtigt vorausbezahlte Beiträge des Kunden einzubehalten, und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


§ 9 Haftung

1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und als funktionsfähig anerkannt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. deltaworkspace übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.

(2) deltaworkspace übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu deltaworkspace unterbleiben.

(3) Wenn Geräte, die deltaworkspace dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, insbesondere Möbel, während eines Ereignisses des Kunden beschädigt werden, verpflichtet sich der Kunde, eine Entschädigung zu zahlen. Brüche und Wertminderungen sind entsprechend dem neuen Wert zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für das Verschulden seiner Gäste, Arbeiter oder Mitarbeiter sowie für sein eigenes Verschulden.

Wenn der Kunde Geräte von deltaworkspace gemietet hat, verpflichtet er sich, Zinsen für die Vermietung der an ihn übergebenen Geräte zu zahlen, bis wir sie zurückerhalten, oder im Falle von beschädigten, zerstörten oder verlorenen Geräten bis zur Reparatur Ersatzteile zu erhalten oder der bezahlte Wiederbeschaffungswert.

(4) Das deltaworkspace haftet gegenüber dem Kunden für Schadensersatz bei Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auf unserer oder einer Vorsatz- oder groben Fahrlässigkeit unseres Mitarbeiters beruht, es sei denn, Schadensersatz wird wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gefordert. Haftungsausschlüsse / -beschränkungen berühren nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) deltaworkspace haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens deltaworkspace oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Die Haftung für mittelbare Schäden und für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von deltaworkspace für anfängliche Sachmängel (§ 526 a BGB) ist ausgeschlossen.

(7) Wenn die Beheizung, Klimatisierung, Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Entwässerung, der Zugang zum Internet oder den Räumlichkeiten durch einen nicht von deltaworkspace zu vertretendem Umstand unterbrochen wurde oder wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht dem Kunden ein Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz nicht zu.

(8) Der Kunde hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistungen, falls Betriebsstörungen eintreten. Betriebsstörungen sind deltaworkspace oder seinen Beauftragten unverzüglich mitzuteilen.

(9) Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Veranstaltungen in der Umgebung oder ähnliches begründen unabhängig vom Ausmaß keine Fehler des Nutzungsgegenstandes, sofern sie nicht von deltaworkspace zu vertreten sind.

(10) Die Untervermietung der Räume ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von deltaworkspace ausgeschlossen.

(11) deltaworkspace haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Evakuierungen oder technische Missstände. Ebenso haftet deltaworkspace nicht bei Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die deltaworkspace keinen Einfluss hat.

(12) Gegenstände, die der Kunde in die Räumlichkeiten von deltaworkspace einbringt, sind nicht durch deltaworkspace versichert. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde selbst.

(13) Der Kunde ist verpflichtet jeden Schadensfall, für den er deltaworkspace ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

(14) Der Kunde ist für den ausreichend sicheren Verschluss von gemieteten Schränken oder dergleichen verantwortlich. deltaworkspace haftet nicht für von Dritten gestohlenen Gegenstände. Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

(15) deltaworkspace haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit der Arbeit des Kunden sowie der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Datenrechts- oder sonstigen Rechtsverletzungen im Vertragsverhältnis mit deltaworkspace unterbleiben. Werden deltaworkspace solche Rechtsverstöße bekannt, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich beendet. Im Falle eines solchen Rechtsverstoßes stellt der Kunde deltaworkspace von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich gegenüber deltaworkspace zum Ersatz des Schadens, der auch die notwendigen Rechts- und Beratungskosten beinhaltet.

(16) Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.


§ 10 Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Kunde hat die ihm im Nutzungsvertrag überlassenen Gegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Vertrags sind die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze sowie alle weiteren dem Kunden zur Nutzung überlassenen Gegenstände und technischen Einrichtungen in einem dem Übergabezustand entsprechenden Zustand zu übergeben.

(2) Reparaturen von Schäden hieran sind in Absprache mit deltaworkspace spätestens bis zur Rückgabe der Räumlichkeiten durch den Kunden auszuführen.

(3) Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist deltaworkspace berechtigt, die Räumlichkeiten zu öffnen und die Räumung und Reinigung auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich alle Schlüssel bzw. Transponder an deltaworkspace zurückzugeben.

(5) Gegenstände, die nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückgelassen wurden, werden nach einer Woche aus den Räumen von deltaworkspace auf Kosten des Kunden entfernt und eingelagert.


§ 11 Datenschutz

(1) deltaworkspace wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch deltaworkspace sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. deltaworkspace verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.


§ 12 Videoüberwachung

Das deltaworkspace überwacht seine Räumlichkeiten mit Videokameras und speichert die Aufzeichnungen im Einzelfall, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Kunden und zur Ermittlung von Straftaten erforderlich ist.
Informationen über die Umstände der Beobachtung und die zuständige Stelle sind auf Hinweisschildern angegeben. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet.


§ 13 Personenbezogene Daten

Das deltaworkspace sammelt, verarbeitet und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden (einschließlich seiner Fotos). deltaworkspace erklärt ausdrücklich, dass es die Daten selbst verarbeitet und nur zu Zwecken im Sinne des Vertragsverhältnisses sammelt und dass das Prinzip der Datenökonomie eingehalten wird. Wenn der Kunde das deltaworkspace betritt, werden Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Kunden aufgezeichnet und die Daten gespeichert. Diese Daten werden auch anonym zur Optimierung unserer Dienste verwendet.

Der Kunde erklärt sich mit diesem Vertrag einverstanden und seine zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden dem Eigentümer der deltaworkspace-Immobilie auf Anfrage vorgelegt.


§ 14 Besondere Vereinbarungen

Der Kunde erteilt deltaworkspace die Erlaubnis, auf der Website www.deltaworkspace.com und auf Social Media Plattformen genannt zu werden.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) deltaworkspace behält es sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. deltaworkspace wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.

(3) Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gebrachten Interessen der Parteien am nächsten kommt.

(4) Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformerfordernisses.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(7) Der Gerichtsstand ist der Sitz von deltaworkspace in Köln. 

Stand der AGB: 30.12.2020

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die delta.workspace diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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